Über die Stiftung
Unten aufgeführt finden Sie näheres über die Stiftung der Sibilla Egen.
Die erste Egen-Stiftung (1509)
Am 23. Juli 1509 gründete Sibilla Egen gemeinsam mit ihrem Bruder Jeremias eine kirchliche Stiftung zur Unterstützung Minderbemittelter. Sie investierte viel Geld und Hingabe in ihre Arbeit, die denen zu Gute kam, die wirklich Hilfe brauchten. Ursprünglich sollte diese Seelmeßstiftung und Stipendienstiftung jungen Haller Adligen das Studieren ermöglichen. Doch nach den Verfassungsstreitigkeiten von 1512/15 musste die Aufgabe der Stiftung neu definiert werden, da die meisten Adligen als Folge der Streitigkeiten aus der Stadt abwanderten.
Erste Ergänzung der Egen-Stiftung (1523)
1523 ergänzte sie ihre Stiftung durch große Geldsummen und ließ sie 1529 offiziell zu einer sozialen Stiftung werden. In der dazugehörigen Urkunde schreibt sie: "in ain nuzlichers und zu got hoffenndt angenehmers whercke bewenndt...".
Mit den Gewinnen dieser von Sibilla Egen selbst haarscharf kalkulierten Stiftung konnten über Jahrhunderte viele Projekte zur Armennährung oder -hilfe finanziert werden.
Zweite Ergänzung der Egen-Stiftung (1533)
Am 02.05.1533 verfügte Sibilla Egen "in ihrer großen Stuben mit heller verständiger Stimme" die Änderung und nochmalige Erweiterung der Stiftung, damit "viler studieren, gemainem Nutz erschießlich, und durch Lernung der Handwercker der unnutz Müssiggang, aus welchen aller hannd Ubell herfliessen, vermitten, auch die schwanngeren Frauen uff dem Lande in ihren Kindsbanden mit Hilff und Trost der Hebamen nitt verlassenn."
Sie erweiterte dadurch ihre Stiftung beträchtlich zu Gunsten von studierenden Bürgerssöhnen, Schwangeren Frauen, bedürftiger Handwerker, Witwen und Waisen. Später beanspruchten die Nachfahren des Ulrich von Rinderbach, Sibilla Egen-Hofmeisters Schwagers aus erster Ehe, die Erträge aus den Stiftungsstipendien als "Egen-Rinderbach-Stipendium" für sich. Sie mussten sich allerdings damit zufrieden geben, dass es sich hier um ein Ratsstipendium und nicht um eine Familienstiftung handelte. (Ist dies etwa ein Indiz für frühere Familienstreitereien um diese Stiftung?)
Die Stipendien, die sie vergab, umfassten jährlich 31 Gulden, wobei ein Studium damit höchstens acht Jahre finanziert werden durfte.
Besonders nach den Verfassungskämpfen um 1510/15 konnten nicht nur adlige, sondern gerade bürgerliche Kinder ein solches Stipendium erlangen. Des Weiteren unterstütze sie ehrbare Jungfrauen, Gesellen oder Witwen mit je 12 Gulden Heiratsgut jährlich (zum Erwerb der Aussteuer). Ferner bekamen auch Auszubildende, Handwerker, Hebammen und Mägde im Umland, finanzielle Unterstützung. Arme erhielten Tuch für einen Rock und in Not geratene erhielten teilweise zinslose Darlehen (allerdings nicht jene, die durch untadeliges Verhalten in ihre Situation gekommen waren).
Weitere Wohltaten der Sibilla Egen-Hofmeister
Neben ihrer eigenen Stiftung unterstützte sie zunehmend fromme und milde Stiftungen, da zu Beginn des 16. Jahrhunderts vielen Armen und Arbeitsunfähigen nur noch das Betteln blieb. So stiftete sie beispielsweise immer wieder an das "Reiche Almosen", eine städtisch-kirchliche Stiftung zur wöchentlichen Armennährung.
Auch Teile ihres Vermögens legte sie gewinnbringend zu Gunsten sozial Schwächerer an. So auch 1533, als sie zu 4% verzinstes Kapital an die Reichsstadt überschrieb, mit der vertraglichen Bedingung, es nach ihrem Tode zu möglichst 5% anzulegen und den Gewinn daraus Armen zu Gute kommen zu lassen.