Haus-& Schulordnung: Sibilla Egen Schule

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Haus- und Schulordnung der Sibilla-Egen-Schule

An unserer Schule sollen sich alle Schülerinnen und Schüler wohlfühlen und über einen qualifizierten Unterricht gute Leistungen erreichen. Der Landkreis stattet dazu unsere Schule mit neuesten Geräten und Lernmitteln aus. Eine gute Schulgemeinschaft braucht eine gute Organisation und einen Ordnungsplan.

Die wichtigsten Regeln sind in den folgenden Punkten zusammengefasst und für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.

  1. Nach der Schulbesuchsverordnung sind alle Schülerinnen und Schüler zum regelmäßigen und ordnungsgemäßen Besuch des Unterrichts und anderen verbindlichen Veranstaltungen verpflichtet. Zur Überprüfung hat die Schule Regelungen getroffen, die zum Schuljahresanfang von den Klassenlehrerinnen und -lehrern erläutert werden (s. Anlage).
  2. Die Unterrichtszeiten sind pünktlich einzuhalten. Die 5-Minuten-Pausen dienen nur der Kurzerholung im Klassenzimmer bzw. zum Wechsel des Unterrichtsraumes.
  3. Jede Schülerin/jeder Schüler ist für die Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich mitverantwortlich. Insbesondere halten sie ihren Arbeitsplatz sauber. Einzelne Regelungen zur Reinhaltung der Räume und ökologischen Entsorgung von Abfällen werden den Klassen bekannt gegeben.
  4. Rauchen ist grundsätzlich nicht erlaubt. 
  5. Elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsmedien sind in den Unterrichtsräumen ausgeschaltet und befinden sich in den Schultaschen.
  6. Im Schulbereich sind die Lehrerinnen, Lehrer und Hausmeister allen Schülerinnen und Schülern gegenüber weisungsberechtigt.
  7. Die Schule ist mit hochwertigen Geräten ausgestattet. Diese dürfen nur auf Anweisung der Lehrerinnen und Lehrer bedient werden. Bei mutwilligen Beschädigungen von baulichen Einrichtungen und Mobiliar können die Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte schadenersatzpflichtig gemacht werden.
  8. Für Diebstähle kann die Schule keine Haftung übernehmen. Geld und Wertgegenstände sollten deshalb in den Schließfächern untergebracht werden.
  9. Bei Alarm und in Krisensituationen sind die betreffenden Weisungen zu beachten.

Fassung vom Februar 2015