Fassung vom 13. Juli 2009
Das Unterrichtsnetzwerk ist Eigentum der Schule und steht den Schülerinnen und Schülern im Rahmen ihrer Schulausbildung und zur Ausbildung und Festigung ihrer Medienkompetenz zur Verfügung. Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Internet ist Teil der Schulordnung und dient dem Schutz aller Beteiligten – der Schüler(innen), des Lehrerkollegiums und der Schule insgesamt.
Die Computerräume enthalten kostspielige und empfindliche Geräte und Programme. Der optimale Zustand der Arbeitsplätze lässt sich nur dann erhalten, wenn alle Nutzer das Inventar schonend und rücksichtsvoll behandeln und im Raum Ordnung halten.
Die außerunterrichtliche Nutzung aller Räume mit Computerausstattung und des Internet-Zugangs der Sibilla-Egen-Schule ist grundsätzlich nur für Schüler(innen) unserer Schule möglich.
Wer das Netzwerk der Sibilla-Egen-Schule auch außerhalb des Unterrichts nutzen möchte, muss einen Nutzungsauftrag einer Lehrkraft besitzen.
Die Nutzung ist nur möglich zu den normalen Schulzeiten.
Das individuelle Passwort ist unbedingt geheim zu halten. Die Weitergabe für eine Benutzung durch Dritte ist unzulässig. Jegliche Aktivität – zulässige wie auch unzulässige – durch diesen Dritten würde aufgrund der Protokolldaten dem Nutzungsberechtigten zugeschrieben, der in jedem Falle die volle Verantwortung für eventuelles Fehlverhalten des Dritten zu übernehmen hat.
Um die Funktionssicherheit unseres Unterrichtsnetzwerkes zu gewährleisten, ist es nicht gestattet,
Software jeder Art zu kopieren. Man darf nur nutzen, was für die Sibilla-Egen-Schule lizenziert und installiert ist. Auch die Anfertigung von Kopien der installierten Software widerspricht den urheberrechtlichen Bestimmungen und den Lizenzverträgen, die von der Schule eingegangen wurden. Die zur Verfügung stehende Software unterliegt dem Vervielfältigungsverbot des Urhebergesetzes. Eine Verletzung des Urheberrechts macht, sowohl nach den Bestimmungen des Urheberrechts als auch des Zivilrechts, schadenersatzpflichtig. Darüber hinaus wird sie strafrechtlich mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe verfolgt.
Software (auch sog. Plug-Ins) zu installieren;
die Systemkonfigurationen inklusive der vorgegebenen Internetoptionen zu verändern;
eigene Datenträger ohne Absprache mit einem DV-Lehrer zu benutzen.
Störungen und Schäden sind sofort einem DV-Lehrer oder dem Sekretariat mitzuteilen. Sie dürfen auf keinen Fall selbstständig behoben werden. Schadensersatzansprüche für schuldhaft verursachte Schäden bleiben vorbehalten.
Essen und Trinken sind in den Computerräumen untersagt. Unsere Computerräume sind weder Vesperstube noch Internetcafé!
Für den EDV-Schülerarbeitsraum und die Schülerbibliothek können mit einem Arbeitsauftrag die Schlüssel im Sekretariat oder im Lehrerzimmer ausgeliehen werden. Wer den Schlüssel ausleiht, ist auch für die Rückgabe verantwortlich. der Schlüssel darf dritten nicht übergeben werden.
Vor dem Verlassen des Raums sind die Geräte und der Arbeitsplatz ordnungsgemäß und sauber zu hinterlassen.
Die Nutzung des Internet in der Schule dient der beruflichen und der allgemeinen Bildung, also zum Beispiel
für Recherchen im Rahmen der Vorbereitung eines Referates oder einer Hausarbeit
um Informationen über Ausbildungsgänge, Berufsaussichten, Stellenmarkt etc. zu erhalten
um E-Mail-Projekte (etwa im Fremdsprachenunterricht) zu realisieren
um an schul- bzw. unterrichtsbezogenen Newsgroups teilzunehmen.
Eine private Internet-Nutzung zu Zwecken der Unterhaltung oder zu kommerziellen Zwecken ist demnach nicht zulässig.
Die Sibilla-Egen-Schule ist in keiner Weise für den Inhalt der über ihren Internet-Zugang abrufbaren Informationen verantwortlich. Sie haftet auch nicht für Folgen, die durch unerlaubte oder auch erlaubte Aktivitäten der Benutzer im Internet entstehen.
Weil mit der Internet-Nutzung das schulinterne Netzwerk verlassen wird, müssen zusätzliche Regeln beachtet werden:
Das Internet darf nicht zur Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer benutzt werden. Die Urheber- und Publikationsrechte anderer sowie die allgemeinen Verhaltensregeln im Internet (Netiquette) sind zu respektieren.
Die Nutzer sind für den Inhalt ihrer E-Mails und sonstigen Beiträge selbst verantwortlich. Es ist untersagt, den Internet-Zugang zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen unserer Schule in irgendeiner Weise zu schaden.
Bei der Internet-Nutzung ist es nicht gestattet,
illegale Informationen herunterzuladen, zu speichern oder selbst anzubieten. Dies gilt insbesondere für Gewalt verherrlichende, pornographische, rassistische, nazistische oder sonstwie Anstoß erregende Inhalte. Verstöße hierzu haben in jedem Fall ein totales Surfverbot zur Folge!
Chat-Server zu benutzen oder Online-Spiele zu machen, weil dadurch zum einen die Rechner über längere Zeit blockiert werden und zum anderen die Leitungskapazität unnötig belastet wird;
verdächtige E-Mail-Anhänge ohne Rücksprache mit einem DV-Lehrer zu öffnen (Gefahr einer Virenverseuchung des Netzwerks!).
Den Nutzern ist bekannt, dass die Schule durch alle Lehrpersonen ihrer Aufsichtspflicht gegenüber allen Schülern durch Stichprobenkontrollen in den DV-Räumen nachkommt. Außerdem ist die Schule berechtigt, den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern, aus denen Datum und Art der Nutzung und der Nutzer festzustellen sind.
Bei Verstößen gegen diese Benutzerordnung sind je nach Schwere des Verstoßes unterschiedliche Sanktionen vorgesehen: Ermahnung, zeitweiliges Surfverbot, totales Surfverbot, Entzug der Nutzungsberechtigung für den Computerraum. Auferlegte Sanktionen werden auf der Nutzungsberechtigung vermerkt; bei minderjährigen Schülern werden außerdem die Eltern informiert.
Diese Benutzerordnung hängt in allen Computerräumen aus und wird auf der Schul-Webseite (http://www.sibilla-egen-schule.de > Unsere Schule > Schulregeln) in der jeweils aktualisierten Fassung bereitgehalten.
Schwäbisch Hall, Juli 2009
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Stand: 11-01-30 Letzter Bearbeiter: GiJ Datei: schule/regeln/benordnung.htm |